Ist das Tier vollständig gesund, kastriert (männlich) bzw. hat die Trächtigkeitsfrist (weiblich) abgesessen kann es in ein neues Zuhause ziehen.
Für jeden Schützling wird eine Schutzgebühr erhoben. Diese variiert je nach Alter und Geschlecht des Tieres.
Erst nach Abschluss eines Schutzvertrages und Zahlung der Schutzgebühr, darf der Auszug stattfinden.
Gehegegröße nach den Angaben der TVT (tierärztliche Vereinigung für Tierschutz)
ein raubtiersicheres Gehege in Außenhaltung
eine bereits vorhandene Gruppe/ vorhandenes Partnertier
keine Weiterzucht